Allgemeine Geschäftsbedingungen von TreeBee

I. Gegenstand des Unternehmens

TreeBee ist ein eingetragenes Einzelunternehmen mit verschiedenen Tätigkeitsschwerpunkten und wird nachstehend mit Unternehmen bezeichnet. Der Fokus liegt auf Baumpflege, Höhenarbeit, Siloreinigung, Handel sowie Schulungen und Seminare.

II. Geltungsbereich

Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/abgeschlossenen erstmalige, laufende und künftige Geschäfte gelten ausschließlich nachfolgenden Bedingungen bzw. zusätzlich schriftlich vereinbarte Bedingungen. Das Unternehmen erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn das Unternehmen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen durch den Kunden anerkannt.

III. Angebote

Die Angebote des Auftragnehmers samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich, insbesondere hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars. Die Annahme eines vom Auftragnehmer erstellten Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich. Der Auftraggeber ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang beim Auftragnehmer gebunden. Sämtliche technischen und sonstigen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.

IV. Vertragsabschluss

Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche und zur Gänze erforderliche Rechte für die Beauftragung hat und frei darüber verfügen kann. Dies gilt insbesondere für irreparable Tätigkeiten und für Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen. Für Verwaltungsorgane von Genossenschaften oder sonstigen Anrainern sind die geplanten Tätigkeiten mit allen Bewohnern abzuklären. Der Auftraggeber stellt das Unternehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen entstehen können. Trifft dem Unternehmen keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der Auftraggeber keine Ansprüche gegen das Unternehmen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Unternehmens Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. Das Unternehmen kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen, solange die vereinbarte Tätigkeit erfüllt wird. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

V. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtlichen Aufforderungen des Unternehmens während ausführender Arbeiten im Zusammenhang mit der verrichteten Tätigkeit nachzukommen. Dies gilt insbesondere für Sicherheitsmaßnahmen für anwesende Gegenstände/Personen in Zusammenhang mit gefährlichen Arbeiten/Schulungen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Tätigkeiten einzustellen und dem Auftraggeber den geleisteten Aufwand, den Mehraufwand als auch Stornogebühren für restliche Tätigkeiten zu verrechnen.

VI. Rücktrittsrecht, Stornierung, Stehzeiten

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch nach Vertragsabschluss einen Auftrag abzulehnen oder abzubrechen, wenn hierfür schwerwiegende Gründe, wie beispielsweise eine Gefährdung der Mitarbeiter durch Niederschläge, vorliegen. Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der Zurückweisung informiert zu werden.

Für kostenlose Stornierungen gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine Mitteilung bis 2 Wochen vor Ausführungstermin. Bei Stornierungen bis 1 Woche vor Ausführungstermin fallen 25% Stornogebühren an, ansonsten sind 80% der Kosten zu übernehmen. Die Stornierung hat in jedem Falle nachweislich zu erfolgen! Für Stehzeiten vor Ort aufgrund nicht vorbereiteter Maßnahmen für die Durchführung unseres Auftrages bzw. entsprechendem Mehraufwand unsererseits wird ein Stundensatz von 65€ pro Mann und Stunde verrechnet, zuzüglich Geräte-/ Maschinenaufwand sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dem Auftraggeber steht das gesetzliche Rücktrittsrecht zu, allerdings behält sich das Unternehmen das Recht vor, für erbrachte Lieferungen und Spezialanfertigungen Dispositionskosten in Rechnung zu stellen, das gilt insbesondere für zugestellte Waren.

VII. Preise

Ein Angebot hat, sofern nicht anders angegeben eine Gültigkeit von 6 Wochen. Sollte sich bei Ausführung der Tätigkeiten ein anderes Arbeitsumfeld ergeben als vereinbart bzw. angeboten, verliert das Angebot mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit und ist neu zu vereinbaren.

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Werden im Laufe der Durchführung der Arbeiten über das Angebot hinausgehende Arbeiten für zweckmäßig erkannt, so ist ebenfalls dem Auftraggeber unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn der Auftraggeber diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatzaufträge, die gesondert zu verrechnen sind.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine direkte schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. TreeBee setzt voraus, dass der Auftraggeber insbesondere als Verwaltungsorgan von Genossenschaften oder ähnlichem alle Rechte für einen Vertragsabschluss innehat bzw. von allen Mitgliedern einen entsprechenden Beschluss (Einigung) hat; das gilt besonders für Tätigkeiten die mehrere Anrainer betreffen. Kommt es bei Unstimmigkeiten von Anrainern, Miteigentümer, Mietern,… während der Durchführung seitens des Auftraggebers gegebenen Auftrags zu Stehzeiten bzw. Zeitverzug, hat der Auftraggeber sämtliche entstandenen Kosten zu voller Gänze zusätzlich der zu leistenden Arbeit zu ersetzen.

VII. Haftung

Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet das Unternehmen nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter des Unternehmens. In allen anderen Fällen haftet das Unternehmen nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.

7.1. Haftung für Flurschäden wird generell nicht übernommen, insbesondere nach Niederschlägen.

7.2. Mutterboden oder Humuslieferungen werden vom Auftragnehmer nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.

7.3. Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht vom Auftragnehmer ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung des Auftragnehmers, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt.

7.4. Wenn der Auftragnehmer Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat er Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf seine Kosten zu beseitigen, wenn ihm die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im Allgemeinen für ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist er jedoch befreit, wenn die Schäden auf das seiner Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.

VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Unternehmens. Das Unternehmen ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für dieses zuständige Gericht gelten zu machen. Für sämtliche Vertragsabschlüsse gilt österreichisches Recht.

IX. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit ein ausdrückliches Einverständnis, insbesondere bei mündlichen Nebenabreden. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. Der Auftraggeber erkläre sich damit einverstanden, dass sämtliche getätigte Foto- und Videodokumente für Werbezwecke verwendet werden können, solange diese seine Privatsphäre nicht verletzen.

X. Zahlungen, Eigentum

Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto oder sonstigen Nachlässen bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Ist die Erfüllung des Zahlungs-anspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann das Unternehmen Vorauszahlungen bzw. andere Sicherheiten für Folgeaufträge verlangen.

Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 10% über dem Basiszins der EZB (lt WKO) zu zahlen, soweit das Unternehmen nicht einen höheren Schaden nachweist. Das Unternehmen ist bei Aufträgen ab netto € 4.000,- berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen. Werden Teilrechnungen ausgestellt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, erst nach Erhalt der ganzen Teilrechnungssumme weitere Leistungen zu erbringen.

Gelieferte Waren bleiben im Eigentum des Unternehmens, bis entsprechende Zahlungen vollständig getätigt sind. Sofern der Auftragnehmer mit der Position Entsorgung von Holz, Schnittgut oder sonstigem Material beauftragt wurde, geht entsprechendes Gut mit Zeitpunkt des Baustellenbeginns in sein Eigentum über.

XI. Datenschutz

Wir legen auf Datenschutz größten Wert. Es werden die Daten für Angebotslegung, Verrechnung, Werbezwecke und Buchhaltung verwendet. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in unserer Datenschutzerklärung bzw. kann dies jederzeit formlos widerrufen werden.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.